Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen im Bereich Prozessautomatisierung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Solunion GmbH (nachfolgend "Solunion") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Prozessautomatisierung und KI-Integration.
Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn Solunion diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens Solunion oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags. Angebote von Solunion sind freibleibend und unverbindlich.
Für jedes Projekt wird ein individueller Dienstleistungsvertrag erstellt, der Umfang, Laufzeit und Konditionen der Zusammenarbeit regelt.
Solunion erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
Der genaue Leistungsumfang wird im individuellen Projektvertrag festgehalten. Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
Zur erfolgreichen Durchführung der Projekte ist die Mitarbeit des Kunden erforderlich. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zu:
Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. dem abgeschlossenen Vertrag. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5 % pro Jahr geschuldet.
Solunion haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung von Solunion ist auf den im betreffenden Projekt bezahlten Vergütungsbetrag begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und ausschliesslich für die Zwecke der vereinbarten Leistungserbringung zu verwenden.
Diese Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort und endet erst drei Jahre nach Vertragsende.
Laufende Dienstleistungsverträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die wiederholte oder schwerwiegende Verletzung vertraglicher Pflichten durch die andere Partei.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Solunion GmbH in der Schweiz, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat.
Stand: April 2026